Gegen eine Bevormundung in der Sterbehilfe

Leserbrief in der N.Luzerner Zeitung, 25.6.2010

Die heutige, pragmatische Regelung der Freitodhilfe gemäss § 115 StGB geniesst einen grossen Rückhalt in der Bevölkerung. Das Bundesgericht hat am 3. November 2006 ausdrücklich erklärt, das Recht eines Menschen, selber zu entscheiden, wann und wie er sterben wolle, sei Bestandteil des Selbstbestimmungsrechts im Sinne von Artikel 8 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der Bundesrat will nun eine bewährte Schweizer Praxis unterbinden, um den so genannten Sterbetourismus aus dem Ausland zu bekämpfen. Tatsächlich aber werden damit die eigenen Bürger auf willkürliche und kaum nachvollziehbare Weise bevormundet. Soll der Staat urteilen, welche Menschen ihr Recht auf selbstbestimmtes Sterben beanspruchen dürfen und welche unter allen Umständen weiterzuleben haben? Zudem werden den Betroffenen unnötige Schikanen auferlegt. Im schlimmsten Fall sollen die existierenden Organisationen, und damit eine über Jahrzehnte gewachsene Selbsthilfe-Bewegung, gar ganz verboten werden.

Die Vorlagen sind rückständig und verantwortungslos, drängen sie die Suizidwilligen doch faktisch auf den Weg des Selbstmordes, der in der Regel mit Gewalt und grossem Leid für die Beteiligten und auch Dritte verbunden ist. Die Palliativmedizin soll weiterentwickelt und bei der Sterbebegleitung als Option, nicht jedoch als Zwang, angeboten werden. Der Bundesrat will hier das Rad zurückdrehen, während der Trend in anderen europäischen Ländern eindeutig in Richtung Liberalisierung zeigt.

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